Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH

§ 1 Vertragsvereinbarung

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt der mit der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarungen. Ein Vertrag kommt zwischen der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH und dem Kunden durch Annahme eines Angebots (auf Basis einer Aufstellung/Angebots oder einer Mappe bzw. Preisliste) in Textform und der Rückbestätigung durch die Hediger & Goll – Events & Catering GmbH in Textform zustande.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende, von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Hediger & Goll – Events & Catering GmbH nicht an, es sei denn, die Hediger & Goll – Events & Catering GmbH hätte ausdrücklich in Textform ihrer Geltung zugestimmt. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die Hediger & Goll – Events & Catering GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
  3. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH, insbesondere für die Überlassung von Zimmern, anderen Räumlichkeiten, gastronomischen Leistungen und sonstigen Dienstleistungen. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Flächen oder Zimmer bzw. die Gebrauchsüberlassung an Dritte sowie die Einladung zu Vorstellungsesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH.
  4. Die Hediger & Goll – Events & Catering GmbH kann eine angemessene Kaution oder Vorauszahlung verlangen.
  5. Jegliche Art von Anzeigen, die den Namen, Projekt- und Objektnamen oder Logos der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH, beinhalten, bedürfen der vorherigen Einwilligung in Textform der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH. (u.A. zusätzlich zum Firmen Namen die Logos & der Name vom Landgut Stüttem, Logos und Namen von Perfect Tables Catering & Service)
  6. Die Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung; ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Am Abreisetag muss das Zimmer spätestens bis 11:00 Uhr durch den Gast geräumt werden. Sollte der Check-Out später erfolgen berechnen wir pauschal 150€ (pro Zimmer), da dies leider zu erheblichen Störungen in unseren Arbeitsabläufen führt und auch zu Verzögerungen für Folgebuchungen haben kann.
  7. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, andernfalls über 00:00 Uhr, hinaus-gehen, kann die Hediger & Goll – Events & Catering GmbH zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Personal berechnen.
  8. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden ein Jahr.

§ 2 Zahlungsart

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle Kosten, die durch den Kunden, im Auftrag oder auf Bitten des Kunden, seiner Gäste, Vertreter oder Angestellten und Gehilfen für irgendwelche Waren oder Dienstleistungen verursacht wurden, zu übernehmen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, sofern nicht anders vereinbart, bis mindestens 14 Tage nach Auftragserteilung bzw. Kautions-Rechnungsstellung eine Kautionszahlung in Höhe von mindestens 30 % des voraussichtlichen Gesamtbetrages inkl. Mehrwertsteuer zu leisten. Die Kationszahlung wird mit den Forderungen an den Kunden verrechnet (z.B. in Form einer Rechnung, Zwischenrechnung, Schlussrechnung, Rechnung über Stornogebühr usw.)
  3. Bei Veranstaltungen wie Tagungen, Hochzeiten und Feierlichkeiten erhält der Kunde, nach Abschluss der Veranstaltung, eine Schlussrechnung. Der ausgewiesene Gesamtbetrag bzw. Restbetrag nach Verrechnung mit der Kaution oder anderen Vorauszahlungen, ist diese innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen.
  4. Zahlungen sind durch Überweisung auf das Bankkonto der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH zu leisten.
  5. Bei Zahlungsverzug ist die Hediger & Goll – Events & Catering GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann die Hediger & Goll – Events & Catering GmbH im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnschreiben geltend machen. Der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 3 Haftung

  1. Die Hediger & Goll – Events & Catering GmbH haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH auftreten, so wird sich die Hediger & Goll – Events & Catering GmbH auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Vorbehaltlich einer Haftung der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH aus § 701 ff. BGB (Einbringung von Sachen bei Gastwirten) haftet die Hediger & Goll – Events & Catering GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung nicht von der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH zu vertreten sind (bspw. Streik, Energieausfall, Unruhen, Pandemien sowie von der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH nicht verschuldetes Ausbleiben der eigenen Belieferung oder behördliche Maßnahmen, deren Ergreifung nicht von der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH zu vertreten sind, ist die Hediger & Goll – Events & Catering GmbH für die Dauer eines hierdurch eintretenden Leistungshindernisses zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Fortfall von der betreffenden Vertragspflicht befreit. Der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH wird die Möglichkeit zur Nachleistung Ihrer Vertragspflicht zum nächsten möglichem Termin eingeräumt. Dem Kunden steht in diesen Fällen ein Schadenersatzanspruch, gleich aus welchem Rechtsgrunde, nicht zu.
  3. Der Kunde haftet der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH gegenüber für Beschädigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Kunden, seiner Gäste, Mitarbeiter, Vertreter oder Gehilfen verursacht werden.
  4. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist in Textform vereinbart wurde, ist die Hediger & Goll – Events & Catering GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach der gebuchten Leistung vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  5. Die Anbringung von Dekorationsmaterialien oder Ähnlichem sowie die Nutzung von Flächen in dem Landgut Stüttem außerhalb der zur Verfügung gestellten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der Einwilligung der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH in Textform und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht unverzüglich nach Ende der Veranstaltung entfernt werden, erfolgt eine Lagerung in dem Landgut Stüttem, für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, berechnet wird. Zurückgelassener Abfall kann auf Kosten des Kunden von der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH entsorgt werden.
  6. Der Kunde darf Speisen und Getränke, sofern nicht in Textform anders vereinbart, zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
  7. Der Kunde darf Speisen (z.B. von Buffet oder Grill) sowie Getränke grundsätzlich nicht mitnehmen. Der Verzehr ist ausschließlich vor Ort und in den in Textform festgehaltenen Zeitfenstern möglich und vereinbart. 
  8. Die Hediger & Goll – Events & Catering GmbH behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen und dem Kunden die Kaution zurückzuzahlen, falls berechtigte Anhaltspunkte bestehen, dass sich die geplante Veranstaltung nachteilig auf den Betrieb der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH auswirkt oder die anderen Gäste dadurch belästigt werden. Bei berechtigter Absage stehen dem Kunden weitere Ersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht zu.
  9. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem zum Haus gehörenden Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH. Die Location haftet nur gemäß den Regelungen des Mietrechts und nur für unmittelbare und vorhersehbare Schäden am Fahrzeug und Zubehör. Der Schaden muss unverzüglich, spätestens jedoch beim Verlassen der Grundstücks, gegenüber der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH geltend gemacht werden.
  10. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
  11. Die Einhaltung und Umsetzung von Vorschriften die sich über Verordnungen, Allgemeinverfügungen, Erlasse der Bundes-, Landes- oder Regionalregierung ergeben ist der Veranstalter / Gastgeber (z.B. bei Hochzeiten, Tagungen, Konzerten, Team-Events usw.) Verantwortlich. Der Veranstalter / Gastgeber verpflichtet sich die Einhaltung und Überprüfung (z.B.  Rückverfolgungslisten, Einhaltung von Veranstaltungsspezifischen Hygienevorschriften usw.) umzusetzen und befreit die Hediger & Goll – Events & Catering GmbH von jeglicher Haftung & Verpflichtung eines Veranstalters. 

§ 4 Stornierungen/Stornierungskosten

  1. Jede Art der Stornierung muss in Textform (Per Post, Fax oder E-Mail) erfolgen.
  2. Im Falle der Stornierung durch den Kunden ist der Kunde verpflichtet, den folgenden prozentualen Anteil der Preise der von ihm bestellten/gebuchten/beauftragten Leistungen zu tragen, soweit er nicht einen geringeren Schaden der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH nachweisen kann: Bei Stornierung von Bestellten Leistungen (z.B. für Hochzeiten, Tagungen, Konzerten, Team-Events usw.) Anzahl der Tage bis zur Veranstaltung und Stornierungsgebühr:
    1. bis 365 T. Angefallene Arbeits- & Beratungszeit a 90€ die Stunde
    2. bis 364 – 90 T. 30 %
    3. bis 60 T. 50 %
    4. bis 30 T. 70 %
    5. bis 7 T. 80%
    6. danach 100 %
  3. Veranstaltungen (Hochzeiten, Tagungen, Konzerten, Team-Events usw.) können vom Kunden nur storniert werden, wenn gleichzeitig auch die gebuchten Räumlichkeiten (inkl. Hotelzimmer) storniert werden. Eine isolierte Stornierung der Veranstaltung oder erweiterter Location Nutzung inkl. Zimmern ist unzulässig.
  4. Sollte der vertraglich vereinbarte Termin/Zahlungsziel für die Kautionszahlung durch den Kunden um mehr als fünf Tage überschritten werden, ist die Hediger & Goll – Events & Catering GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall ist die Hediger & Goll – Events & Catering GmbH berechtigt, die vorstehend unter § 4, 2 für den Fall der Stornierung des Vertrages berechneten Kosten (Stornokosten) als Schadenersatz unter den dort genannten Voraussetzungen geltend zu machen.
  5. Sollte eine gebuchte Veranstaltung oder Leistungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben (z.B. in Form von Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder vergleichbaren Bestimmungen) am Veranstaltungsort basierend auf dem Coronavirus oder ähnlichen gravierenden Gründen von höherer Gewalt (äußere Umstände, die nicht von der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH zu vertreten sind) nicht in der gebuchten Form stattfinden dürfen/wahrgenommen werden, so ist die Hediger & Goll – Events & Catering GmbH berechtigt, dem Kunden eine alternative Durchführungsform (z.B. Menü am Sitzplatz anstatt in Buffet u.a.) und einen alternativen Veranstaltungstermin (Veranstaltungszeitraum) anzubieten, welche nur aus *triftigem Grund abgelehnt werden dürfen. Ist eine derart angepasste Leistung nicht möglich oder wird sie aus *triftigem Grund abgelehnt, sind beide Parteien berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, bereits geleistete Arbeitsaufwand/Ausgaben der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH werden dem Kunden/Auftraggeber in Rechnung gestellt. Eine Kostenfreie Stornierung der Gebuchten Leistungen aufgrund des Coronavirus oder ähnlichen gravierenden Gründen von höherer Gewalt ist hiermit ausgeschlossen.
    *Triftige Gründe sind bei Privatpersonen (B2C) u.a. schwere Krankheit, Todesfall in der Familie, Privat Insolvenz, Umzug ins Ausland. Bei Geschäftskunden (B2B) Überschneidung mit Bedeutenden betrieblichen Terminen z.B. Messen der eigenen Branche, Insolvenz, Aufgabe des Geschäftsbetriebs. 

§ 5 Teilnehmeranzahl

  1. Die vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahlen werden der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH garantiert und können um höchstens 10 % unterschritten werden, sofern der Kunde die Unterschreitung bis spätestens zehn (10) Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin in Textform mitteilt. Bei später mitgeteilten oder nicht angekündigten Unterschreitungen der vereinbarten Teilnehmerzahl schuldet der Kunde die vereinbarte Vergütung für die garantierte Teilnehmerzahl.
  2. Bei Überschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl wird die Vergütung für die Personenbezogenen Leistungen unter Zugrundelegung der tatsächlichen Teilnehmerzahl berechnet. Überschreitungen der vereinbarten Teilnehmerzahl – im Rahmen der tatsächlich vorhandenen Kapazitäten – sind der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH vorab mitzuteilen und bedürfen der Genehmigung in Textform durch die Hediger & Goll – Events & Catering GmbH.

§ 6 Datenschutzhinweise

  1. Wir gewährleisten bei der Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung nur für den betrieblichen Zweck und zur Ausführung Ihres Auftrags innerhalb der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH unter Einhaltung der DSGVO erfolgt.
  2. Wir behalten uns vor, gegebenenfalls Ihre personenbezogenen Daten (natürliche und juristische Personen) beim Inkasso-/Wirtschaftsunternehmen für den Bereich der Bonitätsprüfung zu erfragen.

§ 7 Sonstiges

  1. Soweit der Kunde im Rahmen seiner kaufmännischen Tätigkeit bei Abschluss von Vereinbarungen handelt, gilt als Erfüllungsort und als ausschließlicher Gerichtsstand der Ort der Hediger & Goll – Events & Catering GmbH als vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
  2. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  3. Es gilt zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedienungen bei Leistungen die im Landgut Stüttem erbracht werden die Hausordnung des Landgut Stüttem’s bzw. der Betreibergesellschaft – Hediger & Goll – Events & Catering GmbH.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich dieser Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksam ersetzen, die den unwirksamen in ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen.

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